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Erbschaft und Schenkung

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Auch Verm?chtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte k?nnen den Erbfallkostenpauschbetrag in Anspruch nehmen - in bestimmten F?llen sogar in voller H?he.
Die Verschonungsregelungen f?r Betriebsverm?gen stehen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde auf dem Pr?fstand.
In zwei Verfahren hat der Bundesfinanzhof ?ber die Steuerbefreiung f?r ein selbstgenutztes Familienheim entschieden, darunter die Frage, was alles zum Familienheim z?hlt.
Auch wenn die Selbstnutzung bereits geplant war, kommt die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nur dann in Frage, wenn eine tatsächliche Selbstnutzung durch den Erblasser erfolgt war.
Vom Erblasser nicht ausgeschöpfte Abzugsbeträge für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern kann der Erbe nicht geltend machen.
Wenn der Nachlass bereits von anderen Personen verbraucht wurde, bevor der eigentliche Erbe darauf zugreifen kann, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Erbschaftsteuer in Betracht.
Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden auch weiterhin bei der Erbschaftsteuer schlechter gestellt bleiben als Ehepartner.
Auch bei der ratenweisen Zahlung der Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht liegen nicht anteilig Kapitalerträge vor.
Die Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe führt nicht automatisch zu einer steuerpflichtigen Schenkung an den Ehegatten des bisherigen Hofinhabers.
 

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