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Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Das Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben.
In der Weihnachtszeit verzichten die Finanzämter auf Maßnahmen, die die Steuerzahler über Gebühr belasten könnten.
Die neueste Steuerschätzung ergibt gegenüber der vorhergehenden Schätzung nur geringfügige Änderungen bei den Steuereinnahmen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Der Staat kann sich dank Betriebsprüfungen und guter Konjunktur über deutliche Mehreinnahmen freuen.
Nach den Bundesverfassungsgericht hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Fiskus grünes Licht für die Nutzung von angekauften Daten über mögliche Schwarzgeldkonten gegeben.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen Gewinnverlagerungen vorgelegt, mit dem der internationale Informationsaustausch über Verrechnungspreise und andere grenzüberschreitende Sachverhalte gestärkt werden soll.
 

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