E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Anfang | << | 31 32 33 34 35 [36] 37 38 39 40 41 | >> | Ende

Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, gibt es weiter Kindergeld, auch wenn das Kind einen Vollzeitjob ausübt - vorausgesetzt, die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Das Schulgeld für eine "Europäische Schule" ist als Sonderausgabe abzugsfähig.
In einer Entscheidung stellt das Finanzgericht Hamburg fest, dass Unterhaltszahlungen keine steuerpflichtigen Einkünfte sein müssen.
Anders als Steuernachzahlungen und -erstattungen werden Rückforderungen und Nachzahlungen von Kindergeld nicht verzinst.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.
Zum Jahreswechsel startet das Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt.
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Die Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen.
Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de